Gleichbehandlungsprogramm der Vattenfall Unternehmen
Diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes
Das novellierte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält mit den Unbundling- bzw. Entflechtungsvorschriften zahlreiche Verpflichtungen zur Trennung des Netzbereiches als so genanntes „natürliches Monopol“ von den Marktbereichen.
Um die Unabhängigkeit der Netzbetreiber von anderen Tätigkeiten der Energieversorgung sicherzustellen, hat die Vattenfall GmbH ein Gleichbehandlungsprogramm erstellt und eine Gleichbehandlungsbeauftragte benannt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte berichtet jährlich über die getroffenen Maßnahmen.
Ziel des Gleichbehandlungsprogramms
Ziel des Gleichbehandlungsprogramms ist es, für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Mitarbeiter der Vattenfall Gruppe ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien und den Grundsätzen des Vertraulichkeitsschutzes nach § 6a EnWG entsprechenden Ausgestaltung des Netzgeschäfts festzulegen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten innerhalb oder außerhalb der Verteilungsnetzbetreiber ausgeübt werden.
Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprogramms
Das Gleichbehandlungsprogramm gilt für die Vattenfall GmbH und die mit ihr verbundenen Energieversorgungsunternehmen Stromnetz Berlin GmbH, Stromnetz Hamburg GmbH sowie die Service- und Dienstleistungsunternehmen und -bereiche von Vattenfall in Deutschland.
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