Der Weg zur Genehmigung
Anfang September 2007 hat Vattenfall seine Planungen für die Zukunft der Braunkohlenwirtschaft vorgelegt. Ob und wie diese Vorhaben Wirklichkeit werden, entscheidet sich in aufwändigen mehrjährigen Genehmigungsverfahren - gesetzlich festgelegte Beteiligungen sichern die Mitsprache aller relevanten gesellschaftlichen Gruppen.
Die erste Etappe der Planung
In der ersten Phase der Planung führt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg ein Braunkohlenplanverfahren. Nach Anhörung aller Träger öffentlicher Belange, darunter Bürger, Verbände und Kommunen, werden die Interessen und Verpflichtungen aller Beteiligten abgewogen. Erstmals in einem Braunkohlenplanverfahren in Brandenburg wird es auch eine Strategische Umweltprüfung geben.
Das komplette Verfahren erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens fünf bis sieben Jahren. Erst wenn am Schluss die Landesregierung den erarbeiteten Braunkohlenplan für verbindlich erklärt, liegen die rechtlichen Voraussetzungen für weitere Planungen vor.
Die zweite Etappe der Planung
Im Anschluss an das Braunkohlenplanverfahren geht der Genehmigungsprozess unter anderem mit dem bergrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren in die zweite Phase. Das Verfahren wird durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) geführt. Hier gilt es, die zuvor im Braunkohlenplan definierten Ziele umzusetzen.
Das bergrechtliche Genehmigungsverfahren nimmt nochmals drei bis fünf Jahre in Anspruch. Auch hier gehören eine Umweltprüfung sowie die Einbeziehung aller Beteiligten zum Verfahren. Erst wenn nach Abwägung aller Einwände ein Rahmenbetriebsplan zugelassen wird, gilt der Tagebau als genehmigt. Das LBGR kontrolliert auch im Anschluss an die Genehmigung die Arbeit des Unternehmens.
Der Braunkohlenausschuss
Während der anstehenden Verfahren werden Vattenfall und die verfahrensführenden Behörden regelmäßig dem Braunkohlenausschuss Bericht erstatten. Dieses Gremium setzt sich aus gewählten und ehrenamtlich berufenen Vertretern von Kreisen, Kommunen und Verbänden zusammen, die vom Braunkohlentagebau in der Lausitz tangiert sind. Der Anfang der 1990-er Jahre ins Leben gerufene Braunkohlenausschuss ist das zentrale Konsensgremium zu Bergbaufragen der Lausitz. Er hat mit seiner Stellungnahme im Braunkohlenplanverfahren eine wesentliche Bedeutung für die Entscheidung der Landesregierung.
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